Zusätzliche Angaben auf Rechnungen ab 2003

Bisher mussten Rechnungen eines Unternehmers folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers,
  • den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der Leistung,
  • die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
  • den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich
  • die sonstige Leistung erstreckt,
  • das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.

Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 150,- nicht übersteigt, sind jedoch Vereinfachungen vorgesehen. Ab 1. 1. 2003 müssen aber zusätzlich zu den bisher erforderlichen noch folgende Angaben gemacht werden:

  1. das Ausstellungsdatum,
  2. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird und
  3. die vom Finanzamt dem Unternehmer erteilte Umsatzsteuer – Identifikationsnummer.

Denken Sie also daran, allfällige EDV Umstellungen zeitgerecht vorzunehmen.