Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden
Gebäude müssen seit 1.2.2005 zumindest zu 10% betrieblich genutzt werden, um Vorsteuern geltend machen zu können.
Gebäude müssen seit 1.2.2005 zumindest zu 10% betrieblich genutzt werden, um Vorsteuern geltend machen zu können.
2005 werden Anspruchzinsen für Nachforderungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer für höchstens 48 Monate anstelle von bisher 42 Monaten festgesetzt. Der Verz...
Die Möglichkeiten im Bereich des automatischen Zahlungsverkehrs gehen heute weit über Dauerauftrag und Einziehungsauftrag hinaus und sollten zur Reduktion des V...
Als Langzeitversicherter („Hackler“) in die gesetzliche Pension zu gehen, hat zwei Vorteile: Man kann die Pension früher als andere Versicherte antreten (Männer...
Wenn private Fremdwährungsdarlehen von einer Fremdwährung (z.B. Yen) in eine andere Fremdwährung (z.B. US Dollar) konvergiert werden, sind die daraus resultiere...
Wenn anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses ein Dienstnehmer eine Vergleichssumme erhält, so ist darauf zu achten, dass diese korrekt der Sozialversi...
Vollpauschalierte Landwirte dürfen auch ohne große Option in der bäuerlichen Sozialversicherung bereits bei erstmaligem Überschreiten der Grenze von € 65.500 ih...
Liegen bei der Errichtung eines Gebäudes schon verbindliche Absichtserklärungen für die spätere steuerpflichtige Weiterveräußerung vor, so kann der Vorsteuerabz...