Das neue Unternehmensgesetzbuch
Im Herbst 2005 wurde das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) im Parlament beschlossen. Die darin enthaltenen Änderungen treten überwiegend mit 1.1.2007 in Kraft.
Im Herbst 2005 wurde das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) im Parlament beschlossen. Die darin enthaltenen Änderungen treten überwiegend mit 1.1.2007 in Kraft.
Rechnungen können noch bis 31.12.2006 mittels Telefax übermittelt werden ohne dass der Vorsteuerabzug verloren geht.
Wenn Sie sich von Ihrer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung trennen wollen, ist der erzielte Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Dann gilt näml...
Ist die Übergabe einer Arztpraxis an einen Nachfolger nicht möglich oder nicht gewollt, bleibt in der Regel nur mehr deren Auflösung. Diese sollte jedenfalls na...
Beim Verkauf von Gebäuden muss man zwar keine Umsatzsteuer verrechnen, man kann jedoch auch keine Vorsteuern für die entsprechenden Aufwendungen geltend machen....
Wer im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses tätig ist, hat nur selten Kontakt mit dem Finanzamt, da ja meistens keine Steuererklärungen abzugeben sind. Manchm...
Wenn Sie lohnsteuerpflichtige Einkünfte haben, die gemeinsam mit Ihren Zinseinkünften nicht höher als € 10.000 pro Jahr sind, kann es sinnvoll sein, einen Antra...
Bei der Übertragung eines Unternehmens, das in gemieteten Räumlichkeiten betrieben wird, ist fraglich, ob das Mietverhältnis unverändert weiterbestehen kann.