Neue Umsatzgrenze für Kleinunternehmer ab 1.1.2007
Die Grenze für Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetztes wird von € 22.000 auf € 30.000 angehoben. Die neue Wertgrenze gilt für Umsätze ab 1.1.2007.
Die Grenze für Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetztes wird von € 22.000 auf € 30.000 angehoben. Die neue Wertgrenze gilt für Umsätze ab 1.1.2007.
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Wenn Sie einem Mitarbeiter eine kurzfristige Entsendung ins Ausland schmackhaft machen wollen, so können Sie ihn vielleicht mit einer besonderen Steuerbegünstig...
Die einfachste Strategie, Gebühren zu vermeiden, besteht darin, über gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte keine schriftlichen Verträge und damit keine Urkunde zu ...